Bewerbungsprozess
- Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis über die Hochschulreife, Abitur)
- Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Der Nachweis kann durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung oder einen adäquaten Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erfolgen.
- Bewerber*innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, müssen deutsche Sprachkenntnisse auf C1 Niveau in Form der DSH Stufe 2, des TestDaf Stufe 4, der ZOP oder äquivalent nachweisen. Es können Sonderregelungen festgelegt werden.
Aktuelle Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie hier.
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Bewerbung benötigen oder weitere Fragen haben, schauen Sie bitte in den FAQ nach und/ oder sprechen Sie mit unseren Studiengangberater*innen.